Nutzungsbedinungen für den Obstaculo Working Equitation Trail
Nutzungsordnung des Obstaculo Working Equitation Trail
1. Ein jeder und jede Nutzer:in erkennt, zusätzlich zu diesem Schreiben, ebenso die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und das Tierschutzgesetz (TierSchG) an.
2. Die Nutzung der Hindernisse und des gesamten Parcours erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Eltern haften für ihre Kinder.
3. Den Teilnehmenden ist bewusst, dass es sich um eine Sportart handelt, die Gefahren für Leben und Gesundheit beinhalten kann.
4. Sicherheits- und Tierschutzbestimmungen (auch im Hinblick auf die Ausrüstung von Mensch und Pferd) einzuhalten, obliegt einzig und alleine dem Nutzer. Einen splittersicheren Kopfschutz (wie Sturzkappe mit Vierpunktbefestigung) und einer Reit-Sicherheitsweste zu tragen, wird ausdrücklich empfohlen. Ebenso sollten die Pferde an allen vier Beinen Fesselkopfgamaschen tragen. Des Weiteren wird empfohlen, den Trail erst zu Fuß mit dem Pferd abzugehen.
5. Der oder die Nutzer:in, der oder die einen Schaden verursacht, haftet für den von ihm oder ihr verursachten Schaden.
6. Die Nutzung ist nur gestattet, wenn eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.
7. Es wird vorausgesetzt, dass der Aufbau der Hindernisse mit evtl. Stallbetreiber:innen abgesprochen ist.
8. Es gilt deutsches Recht, auch wenn aus dem Ausland angemietet wird.